: Recht auf freie Meinungsäußerung ist unteilbar
■ betr.: „Polizeieinsatz an der FU“, taz vom 19. 5. 95
Was immer der im Artikel erwähnte Aids-Forscher behauptet: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung wird zeigen, ob er sich irrt oder nicht. Statt durch Sitzblockaden Aufmerksamkeit für den umstrittenen Forscher zu erregen, sollten die entsprechenden Studenten am Gegenbeweis seiner Behauptungen arbeiten. Dazu gehört aus meiner Sicht die Aufklärung über die Thesen aller Seiten. Aufklärung verbinde ich allerdings nicht mit dem Ruf nach Verboten. Wenn die ASten unter anderem für sich selbst das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen, sollten sie es bei unliebsamen Gedanken nicht verweigern, sondern mit ihrer Ansicht entgegnen.
Ebenso halte ich es für falsch, unliebsame und auch demagogische Meinungsäußerung zu zensieren – etwa durch Mittelstreichung. Zum ersten lehne ich Zensur ab und meine, bei anderen Gelegenheiten auch die ASten schon aus dieser Richtung gehört zu haben. Eine solche Mittelstreichung wäre Zensur: AStA entscheidet, ob recht oder unrecht, AStA gibt Geld oder nicht. Zum zweiten halte ich auch hier die Debatte für die richtige Methode.
Ich bin im übrigen generell skeptisch, wenn sich eine Gruppe berechtigt fühlt, Vergleiche mit der Nazidiktatur anzustellen, gleichzeitig anderen diese Möglichkeit aber verbietet. Alexander Mader
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