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Nun zum Wetter

Das aktuelle Wetter der kommenden Tage verdient eine arbeitsrechtlich verwertbare Abmahnung. Denn während sich die Wetterredaktion höchs-tens mal versteckte Späße erlaubt, scheint es das Wetter Ernst zu meinen mit seiner halben Arbeitsverweigerung. Jeder normale Arbeitnehmer, der sich derart mäßig in seinem Job aufführen würde, stünde kurz vor der Kündigung. Demgemäß dürfen wir uns heute mit einem mäßigen Südwestwind herumplagen, die Temperaturen liegen bei für diese Jahreszeit mäßigen fünf bis sieben Grad tagsüber und nur einem Grad nachts. Außerdem kommt es immer wieder zu mäßig starken Schauern. Der Himmel präsentiert sich in einem mäßig bis durchschnittlichen Grau. Dem Wetter könnte man also wohlwollend einen Bummelstreik unterstellen. Wir aber wollen schleunigst Schnee und Eisblumen, um uns endlich auf Weihnachten einzustellen. Ergo: Abmahnung.

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