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Zwölf Jahre Haft für Mord am Telefon

Hildesheim (AP) – Das Landgericht Hildesheim hat zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte einen Angeklagten wegen Mordes am Telefon verurteilt. Der Schockanrufer Herm-Gert L. erhielt gestern eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Mordes, versuchten Mordes und Brandstiftung. Eine 69-Jährige war nach seinem Anruf an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben. Sie hatte auf seine mit Gewaltandrohung verbundene Aufforderung hin ihren Rock und Gardinen in Brand gesetzt.

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