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Ein Beispiel: Der Iraker N.
Der irakische Architekt Dr. N. kam 1990 als Asylbewerber nach Berlin. Wegen komplizierter Rechtsfragen ist das Asylverfahren des Mittvierzigers noch nicht abgeschlossen. Seine Frau, Staatsangehörige eines GUS-Staates, hat ebenfalls keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Die Familie hat einen Sohn im Vorschulalter, der in Berlin geboren wurde. Die Eltern sprechen deutsch miteinander, der Sohn spricht Deutsch als Muttersprache. Seit Jahren leben sie von Sozialhilfe. Arztbesuche werden nur in Notfällen vom Sozialamt bezahlt. Dem Sohn wird beispielsweise nicht wie anderen Kindern eine zahnärztliche Prophylaxe bezahlt.
Im vergangenen Jahr hatte N. mehrfach das Angebot, bei einem Architekten arbeiten zu können. Das Arbeitsamt verweigerte ihm jedoch eine Arbeitserlaubnis, weil es genug arbeitslose deutsche Architekten gebe. Von der Altfallregelung, die Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt eine Bleibeperspektive geben sollte, falls sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, kann N. somit nicht profitieren.
Die Altfallregelung grenzt an Zynismus“, erklärt die Anwältin des Irakers, Petra Schlagenhauf, die sich seit Jahren mit Asylrecht befasst. „Sie ist ein Hohn im Angesicht meiner vielen Mandanten, die sich wie Dr. N. jahrelang vergebens darum bemüht haben, arbeiten zu dürfen.“
Sollte die Ausländerbauftragte Barbara John mit ihrer Initiative durchkommen, so Schlagenhauf, „würde ich meinem Mandanten raten, seinen Asylantrag zurückzuziehen, wenn die Ausländerbehörde ihm zusichert, dass er dann eine Aufenthaltsbefugnis erhält“. Allerdings rechnet die Anwältin nicht sicher mit dieser Zusage. „Ich müsste mich mit der Ausländerbehörde über dieselbe Frage streiten, mit der ich seit Jahren mit den Gerichten streite: ob mein Mandant in das Herkunftsland seiner Frau zurückkehren kann, in dem er vor 1990 promoviert hat.“ In dem GUS-Staat aber, so Schlagenhauf, sei er vom irakischen Geheimdienst verfolgt worden, was aber nur schwer nachweisbar sei. Von der John-Initaitive soll aber nur profitieren, wer tatsächlich nicht ausreisen kann. mai
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