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Urteil: Bei Mietkürzung keine Kündigung

Köln (taz) – Eine Kürzung der Miete wegen dauerhaften Krachs rechtfertigt noch keine Kündigung des Mietvertrages. Da die Minderung generell nicht vom Vermieter genehmigt werden muss, ist nach Ansicht des Amtsgerichts Wiesbaden auch eine Räumungsklage inakzeptabel, berichtet der Report Finanz-Dienstleistungen der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH & Co KG. (Az: 91 C 649/99-16)

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