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Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut

betr.: Verbot der Berliner Gedenkdemonstration für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 9. 1. 2000

Die Androhung eines Attentats auf Kundgebungsteilnehmer führte überraschend schnell zu einem polizeilichen Verbot der Demonstration. Es entstand der Eindruck, dass man gar nicht unzufrieden damit war, nun eine „ordentliche“ Begründung zu haben, die Großkundgebung der Linken in der Hauptstadt verhindern zu können.

Man stelle sich einmal vor, SPD oder CDU hätten zu einer Großveranstaltung aufgerufen. Eine Attentatsdrohung hätte dann wohlkaum ein Verbot der Veranstaltung zur Folge gehabt; vielmehr hätte der Staatsapparat schnell und effektiv den größtmöglichen Schutz organisiert.

Viele Menschen, darunter auch besonders viele betagte, denen es ein Bedürfnis ist, zur Ehre der ermordeten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu demonstrieren, waren bereits von weither nach Berlin angereist und mussten enttäuscht wieder zurückfahren.

Man mag zur PDS stehen, wie man will – die Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut in der Demokratie und muss unter allen Umständen bewahrt und geschützt werden Winfried Eisenberg

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