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Scharfe Regeln in anderen Ländern

In Brandenburg müssen die Halter von Kampfhunden für diese ein so genanntes Negativgutachten von Sachverständigen des Verbandes für deutsches Hundewesen (VDH) erstellen lassen. Dabei wird geprüft, ob das Tier aggressiv ist. Wenn die Bescheinigung verweigert wird, muss der Halter mit einem dreimonatigen Kurs einen Hundeführerschein machen. Nach der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird eine Genehmigung erteilt, wenn der Hundehalter keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Trunkenheitsdelikten hat.

Die Kampfhundeverordung in Bayern ist noch schärfer. Wer einen Pitbull, Staffordshire-Terrier, Bandog oder Tosa Inu sein eigen nennt, muss eine „sicherheitsrechtliche Erlaubnis“ beantragen, die für diese Rassen kaum erteilt wird. Bei den übrigen Kampfhunderassen muss ein Fachgutachten vorgelegt werden, in dem das Tier als friedlich ausgewiesen ist. plu

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