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Edelmarkenprozess gegen Billigbierverleger

Jever (dpa/lni) – Hat ein Braumeister und Bierverleger aus Jever im Fass einer Edelmarke Billigbier in den Zapfkeller eines Wilhelmshavener Lokals geschafft? Das Amtsgericht Jever hat diese Frage mit Nein beantwortet und den 50 Jahre alten Braumeister freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft Oldenburg will nun Berufung gegen das Urteil eingelegen. Sie hält den Angeklagten weiterhin für schuldig und beantragte eine Geldstrafe von insgesamt 12.000 Mark wegen Verstoßes gegen das Markengesetz. Ersatzweise soll er 150 Tage Haft antreten können. Der Angeklagte hätte mit Dumpingpreisen und falsch deklariertem Billigbräu in den Markt der regional etablierten Bierverleger eindringen wollen. Zuvor hatte die Polizei im Lager des angeklagten Getränkeverlegers ein teilweise mit Billigbier gefülltes Edelmarken-Fass sichergestellt. Dessen Darstellung, es habe sich um aufgefangenes Leck-Bier aus dem beschädigten Fass einer Billigbier-Brauerei gehandelt, sei nicht zu widerlegen, urteilte das Gericht. In der dreieinhalbstündigen Beweisaufnahme waren 15 trinkfeste Zeugen gehört worden.

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