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Namensschild ist für Arbeitslose Pflicht

Kassel (AFP) – Arbeitslose dürfen nicht ihr Namensschild am Briefkasten vergessen. Andernfalls müssen sie eine Streichung der Gelder vom Arbeitsamt hinnehmen, wie gestern das Bundessozialgericht in Kassel entschied. Dem Urteil zufolge reicht es aber auch aus, wenn der Antragsteller auf dem Formular angibt, bei wem er wohnt (AZ: B 7 AL 8/99 R).

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