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Besserer Schutz für ausländische Frauen

Aller Voraussicht nach wird am 17. März im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die rechtliche Situation ausländischer EhepartnerInnen deutlich verbessert. Nach bisher geltendem deutschen Recht haben ausländische Ehefrauen (und -männer) in den ersten vier Ehejahren in Deutschland kein eigenes Aufenthaltsrecht. Bei Trennung oder Scheidung werden sie ausgewiesen. Diese Abhängigkeit vom Ehepartner soll jetzt verringert werden. Über die kommenden gesetzlichen Neuregelungen will die grüne Bürgerschaftsfraktion heute, ab 14 Uhr, im Raum 1 der Bürgerschaft diskutieren.

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