piwik no script img

Einigkeit über Sprachtest

Berlin und Brandenburg haben sich nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums auf einen einheitlichen Sprachtest vor der Einbürgerung von Ausländern geeinigt. Das Verfahren unterscheidet drei Fallgruppen. Gruppe eins erfaßt alle Ausländer mit deutschem Bildungsabschluss, dem international anerkannten „Zertifikat Deutsch“ oder einem gleichwertigen Sprachdiplom. Ein Sprachtest ist bei diesen Bewerbern hinfällig. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, fällt der Bewerber in die zweite Gruppe, wo er einen Zeitungsausschnitt lesen und mündlich wiedergeben muß. In die Gruppe drei fallen die Bewerber, die kaum Deutsch sprechen. Sie werden angehalten, das „Zertifikat Deutsch“ zu erweben oder bei der Volkshochschule einen Sprachtest abzulegen. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen