: Vor zehn Jahren
Mehrere bislang unbescholtene Bremer BürgerInnen mussten vor zehn Jahren einem Strafverfahren wegen „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ in Tateinheit mit „Hausfriedensbruch“ entgegensehen. Strafbar nach Paragraph 106 b und strafbewehrt mit Geldstrafen oder Knast bis zu einem Jahr: Mit Transparenten und zu Schwalben gefalteten Flugblättern hatten rund 15 SchulelternsprecherInnen Aufmerksamkeit für ihre Probleme erzwungen: 90 Unterrichtsstunden fielen im Schulzentrum Walle ersatzlos aus. Sichtlich desinteressiert an dem Anliegen, umso besorgter um die Würde des Hohen Hauses, wurden Hüter der Bürgerschaftsordnung in Marsch gesetzt. Zur Wiederherstellung des „parlamentarischen Friedens“ hatte das ungebetene Volk das Haus zu ver- und seine Personalien zu hinterlassen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen