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Lebach-Filmbald auf Sat.1

MAINZ dpa/taz ■ Sat.1 darf den 1996 produzierten Film „Die Soldatenmorde von Lebach“ doch senden. Der Film beruht auf einem wahren Ereignis: Zwei Männer hatten 1969 ein Bundeswehr-Munitionslager im saarländischen Lebach überfallen und dabei vier Soldaten getötet.

1972 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Ausstrahlung eines ZDF-Dokumentarfilms über den Fall verboten, da durch den Film den Tätern die Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft genommen würde. Mit demselben Argument versuchten die Täter, auch die Ausstrahlung des Sat.1-Films zu verhindern. Bisher hatten sich die Gerichte dieser Argumentatison angeschlossen. Sat.1 hatte darauf erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Da die Sat.1-Produktion anders als der Dokumentarfilm des ZDF nicht die Namen der Täter nennt oder Fotos zeigt, sei deren Identifizierung und damit eine Verschlechterung ihrer Reintegration in das „normale Leben“ nicht gegeben, entschied jetzt das zuständige Oberlandesgericht Mainz. Einer der beiden Männer sitzt seit 31 Jahren in Haft, der zweite wurde 1992 nach 23 Jahren entlassen.

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