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Recht nach Gutdünken

betr.: „Zweierlei Maß“, Kommentar von Bettina Gaus, taz vom 20. 3. 00

Dass die Stasi-Akten nicht benutzt werden sollen, um der CDU ihren systematischen Betrug nachzuweisen, ist eines. Aber als Begründung zu sagen, die Akten wären illegal gesammelt worden, ist nur sehr begrenzt richtig. Zum einen haben westliche Geheimdienste ebenfalls gesammelt und dies zu Anklagen benutzt, zum anderen wird das DDR-Recht mal wieder ignoriert, ebenso wie bei den nicht akzeptablen Mauerschüssen. Hier wird nach Gutdünken mal DDR-Recht, mal BRD-Recht benutzt, wie es gerade passt. [...]

I. S., Name und Anschrift sind der Red. bekannt

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