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Das Gesetz

Geheimdienstunterlagen haben im Normalfall eine wesentliche Eigenschaft: Sie sind geheim, für Bürger unzugänglich. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) von 1991 bricht bewusst mit diesem Grundsatz. Jedermann ist nun berechtigt, alle Akten einzusehen, die die Stasi über ihn anlegte. Damit hilft das Gesetz Stasi-Opfern, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten.

Das StUG regelt zudem, wer außer den Opfern Stasi-Akten nutzen darf. Berechtigt werden Forscher und Journalisten. Allerdings müssen personenbezogene Daten in den Dokumenten geschwärzt werden. Bei Prominenten wie Kohl – so genannten Personen der Zeitgeschichte – sind Ausnahmen möglich. Eindeutig regelt § 22 die Verwendung von Akten durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Ihr Recht zur Beweiserhebung erstreckt sich „auch auf Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“.

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