unterm strich
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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Mannheimer Konzertveranstalter Matthias Hoffmann wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung teilweise aufgehoben. Dennoch muss Hoffmann mindestens drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren legte der BGH dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die berühmten „Drei Tenöre“ als „kulturelle Einrichtungen“ von der Umsatzsteuer befreit sind. Hoffmann war am 22. Dezember vom Landgericht Mannheim wegen Steuerhinterziehung im „besonders schweren Fall“ und Betrugs zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 47-Jährige, der 1995/96 die Welttournee der „Drei Tenöre“ veranstaltete, habe einen Steuerschaden von 15,2 Millionen Mark verursacht. Wie der BGH nun feststellte, waren die Steuerstraftaten aber teilweise bereits verjährt.

Indische Muslimgruppen haben massive Proteste gegen einen angeblichen „Geheimbesuch“ Salman Rushdies angedroht. Rushdie war für Freitagabend zur Verleihung des Commonwealth-Literaturpreises in Neu-Delhi eingeladen. Es gibt seit Tagen Gerüchte, wonach sich Rushdie in Indien aufhält. Die „Indische Islam-Konferenz“ will einen Auftritt Rushdies verhindern. Nach Zeitungsberichten soll er in Shimla im Vorhimalaja gesehen worden sein, wo seine Familie ein Haus besitzt.