piwik no script img

Arbeit darf nicht verboten werden

LÜBECK dpa ■ Das Arbeitsamt darf Asylbewerbern ohne Prüfung des Einzelfalls nicht grundsätzlich und unbefristet jegliches Arbeiten verbieten. Das entschied das Sozialgericht Lübeck. Die Weisung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, nach der die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die erstmalige Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern, die nach Mai 1997 eingereist sind, generell abzulehnen ist, sei rechtswidrig. Der Fall betraf einen 35-jährigen Syrer, der im Januar 1998 einreiste und als Hilfsarbeiter für zehn Wochenstunden gebrauchte Schuhe sortieren wollte. Sein Arbeitsamt verweigerte ein Ja aufgrund der Weisung des Ministeriums. (Az: S 2 AL 8/99).

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen