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Unchristlicher Fraktionszwang

betr.: „Kein Tierschutz im Grundgesetz“, taz vom 14. 4. 00

Unfassbar – aber wahr: als einzige Bundestagsfraktion hat die christlich-demokratische und christlich-soziale Union der so außerordentlich wichtigen Verfassungsänderung zugunsten des Tierschutzes eine Absage erteilt: zu dem kleinen Zusatz im bestehenden Artikel 20 a GG „... und die Tiere ...“ wollen sich diese „christlichen“ Volksvertreter nicht bekennen! Jetzt hat die Union ihr wahres Gesicht offenbart. Der alte Drill und das alte Niederkuschen bleiben in dieser Partei auch nach dem Neustart bestehen. [...] Potenzielle Spender und Mäzene aus Industrie, Forschung und Wirtschaft regieren unsere Republik – nicht unsere demokratisch gewählten Volksvertreter. [...] NILOUFAR F. FIFAI-SHEYBANY,Vorsitzende Dignitasanimals,Verein zur Achtung der TierLebensWürde e.V., Düsseldorf

Mit ihrer Ablehnung, den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, zeigen CDU und CSU wieder einmal, wie wenig ihnen Gottes Schöpfung am Herzen liegt. Christen glauben, dass Tiere ebenso wie Menschen Geschöpfe Gottes sind. [...] Ein Tierschutzparagraph in der Verfassung wäre die Festschreibung des Auftrages und der Verpflichtung für Politik und Gesellschaft, Tiere zu schützen. Davon scheinen CDU und CSU aber nichts zu halten. Ihre Ablehnung, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern, zeigt einmal mehr, dass ihnen das „C“ in ihrem Namen nicht Auftrag, sondern Deckmantel ist. [...]

JOACHIM FISCHER, Bremen

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