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Kritische Töne unerwünscht

Veranstalter des ersten selbst organisierten Flüchtlingskongresses klagen: Örtliche Ausländerbehörden lassen viele Teilnehmer nicht anreisen

JENA ■ taz Wer als Flüchtling gemeinsam mit anderen über sein Dasein in der Bundesrepublik nachdenken will, wird häufig daran gehindert. Etwa die Hälfte der Asylbeweber, die zum Flüchtlingskongress Karawane nach Jena kommen wollten, seien von den Ausländerbehörden an ihrer Reise gehindert worden. Zu diesem Resümee gelangt Kongressveranstalter Cornelius Yufanyi.

Das Innenministerium hatte die Ausländerbehörden in Brandenburg aufgefordert, die Reisen nicht zu gestatten. Auch in anderen Bundesländern wurde Asylbewerbern die Teilnahme verweigert. Grundlage für das Verbot ist die Aufenthaltsbeschränkung, der Asylbewerber nach dem Asylverfahrensgesetz unterliegen. Demnach dürfen sie den Landkreis, in dem sie gemeldet sind, nicht verlassen. Erst kürzlich hatte sich das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) beklagt: Diese „Residenzpflicht“ sei mit internationalem Recht unvereinbar. Den Asylbewerbern, die ihren Landkreis ohne Genehmigung verlassen, drohen bei Polizeikontrollen Geldstrafen und Abschiebung.

Der Fall von Josemaria Jones, Asylbewerber aus Sierra Leone, zeigt, wie sehr den Behörden die politische Betätigung von Flüchtlingen ein Dorn im Auge ist. Weil Jones dreimal ohne Erlaubnis des Wartburgkreises in Thüringen in andere Städte reiste, um dort über das Karawaneprojekt zu informieren, hat er nun einen Ausweisungsbescheid erhalten. Die Behörde ist der Meinung, dass Jones’ Reisen „die öffentliche Sicherheit und Ordnung maßgeblich“ beeinträchtigen. Seine Abschiebung diene als Abschreckung für andere Ausländer.

Die rasche Abschaffung der Aufenthaltsbeschränkung ist ein zentrales Ziel des Kongresses, da im Rahmen der Harmonisierung des Asylrechtes in der EU eine Ausbreitung dieser Regelung auf andere europäische Staaten droht. Der Kongress tagt bis zum 1. Mai. ANKE SCHWARZER

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