: Zwangsvorführung
■ Psychiater war nicht da, als die Polizei Dieter Pape nach seiner Kuhdung-Attacke vorführte
Diesmal reagierte die Bremerhavener Justiz prompt auf Dieter Papes Kuhdung-Attacke (die taz berichtete): Nur einen Tag nachdem der streitbare Ingenieur eine Tonne Kuhdung vor dem Amtsgericht abgeladen und beim Magistratsdirektor Ratten und Heuschrecken ausgesetzt hatte, stand die Polizei vor seiner Tür. Zwei Beamte sollten Pape zwangsweise zur psychiatrischen Begutachtung im Krankenhaus Bremen-Ost vorführen. Unmittelbar nach seinem Auftritt am Vortag hatte das Amtsgericht seine Beschwerde gegen die Zwangsvorführung verworfen. Pape begleitete die Polizisten unter Protest.
Die Begutachtung fiel allerdings dennoch ins Wasser: Der zuständige Psychiater war nicht im Haus. Sein Stellvertreter war nicht bereit, die Begutachtung vorzunehmen. Die Polizisten mussten mit Pape unverrichteter Dinge wieder nach Bremerhaven zurückkehren. Der wollte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zur Niederschrift wegen Freiheitsberaubung erstatten. Gerichtsdiener hinderten ihn jedoch am Betreten des Gebäudes, da Pape wegen verschiedener Vorkommnisse Hausverbot im Gebäude des Amtsgerichts hat. „Herr Pape kann aber jederzeit schriftlich Anzeige erstatten“, sagt Staatsanwalt Uwe Lyko.
Pape, der sich wegen diverser Ordnungswidrigkeiten und Beleidigungen verantworten muss, ist mit einer Begutachtung nicht einverstanden. Er hat bereits eine nervenärztliche Bescheinigung vorgelegt, laut der er nicht wie vom Gericht vermutet unter „Verfolgungswahn“ leidet. Im übrigen widerspricht eine Zwangsvorführung wegen Beleidigung seiner Ansicht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit seinen öffentlichen Aktionen gegen Behörden und Justiz der Seestadt will Pape die umgehende Fortsetzung seines Verfahrens erwirken. not
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