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AfB klagt gegen Bürgerschaftswahl

Bremen (dpa) – Der Bremer Staatsgerichtshof wird sich am 5. Juli mit der Verfassungsklage der Wählergemeinschaft „Arbeit für Bremen“ (AFB) gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel befassen. Das teilte der Landesvorsitzende der Partei, Hartmut Frensel, gestern mit. Die AFB hatte im September beim Staatsgerichtshof die Klage gegen die Wahl zur Bremer Stadtbürgerschaft am 6. Juni 1999 eingereicht. Hintergrund ist das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes in Münster, der die Klausel für verfassungswidrig erklärt hatte. Kernpunkt der Klage sei, dass es in Bremen keine Trennung zwischen Stadtparlament und Landtag gibt, sagte Frensel. Somit könnten die Bremer kein eigenes Stadtparlament wählen. Eine Kommunalwahl muss seiner Ansicht nach aber stattfinden.

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