: Rechtliches
Das neue „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (§ 284 Abs.3 BGB) erleichtert seit dem 1. Mai Gläubigern das Eintreiben fälliger Schulden. So war bisher nach § 284 BGB ein in der Mahnung oder Rechnung angegebener konkreter Termin Voraussetzung, damit ein säumiger Schuldner in Verzug geriet. Nach der neuen Regelung kommt er nun automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei denn, der Verzugseintritt wird durch eine Mahnung vorgezogen.
Die Trennungsberatung für Frauen wird in der Beratung und Information für Frauen BIFF in Harburg angeboten. In der Beratung können die rechtlichen und formalen Fragen zu Scheidung und Trennung geklärt werden. Die Trennungsberatung findet jeden 2. und 4. Montag im Monat in der Zeit von 17.30 Uhr bis 19 Uhr in der BIFF, Kleiner Schippsee 13, in Harburg und jeden 2. und 4. Dienstag von 18.30-20 Uhr in der BIFF Eimsbüttel statt.
Um nach einer gescheiterten Immobilien-Geldanlage bei außergerichtlichen Verhandlungen eine Grundlage zu haben, bietet die Verbraucher-Zentrale ein Informationspaket für Rechtsanwälte, Schuldnerberater und geschädigte Anleger an: Die Urteilsübersicht „Kapitalanlagen“ mit über 200 Entscheidungen, dazu den Beratungsbrief „Erwerbermodelle“ und den Ratgeber „Erwerbermodelle - Rechtsfragen beim Kauf von Eigentumswohnungen und Immobilienbeiteiligungen als Anlageobjekte“. Für 40 Mark erhältlich im Info-Zentrum der Verbraucher-Zentrale, Kirchenallee 22,Tel.: oder per eMail bestellung@verbraucherzentralehamburg.de
Seit dem 1. Mai ist nach § 623 BGB eine Kündigung oder Befristung eines Arbeitsverhältnisses oder der Abschluss eines Auflösungsvertrages nur noch wirksam, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Ein mündlicher Rauswurf oder die mündliche Kündigung des Arbeitnehmers haben keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Die Kündigung muss im Original unterschrieben und übersandt oder übergeben werden, per Fax oder eMail ist sie ebenfalls nicht rechtsgültig.
Das Recht auf Rechtsbeistand auch nachts und an Wochenenden gewährleistet der Anwältliche Notdienst. Er ist unter der Woche erreichbar von 18 bis 8 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr unter Tel.: 0171/6105949
Im Bürgerhaus Meiendorf, Saseler Str. 21, kann weiterhin jeden Donnerstag von 18 bis 19 Uhr eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. Infos: Tel.: 6789122.
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