: Urteil: KDVler ohne Bleiberecht
KOBLENZ dpa ■ Erfolglose Asylbewerber dürfen auch dann abgeschoben werden, wenn ihnen in der Heimat eine Strafe wegen Verweigerung des Kriegsdienstes droht. Die Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung der Richter ist ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht universell anerkannt. Eine Bestrafung für dieses Verhalten habe daher nicht von vornherein einen unmenschlichen Charakter (Az: 12 A 11833/96). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines algerischen Staatsangehörigen auf die Anerkennung als Asylbewerber und die Gewährung von Abschiebungsschutz ab. Der Kläger hatte zur Begründung seines Asylbegehrens unter anderem angegeben, er habe aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert. Er müsse bei seiner Rückkehr mit einer Verhaftung rechnen.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen