: Schwule dürfen mit der Waffe
STRAßBURG afp ■ Wegen der Diskriminierung von Homosexuellen in der Armee ist Großbritannien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestern zu Schadenersatz verurteilt worden. Die britische Regierung muss an drei homosexuelle Männer und eine Lesbierin, die wegen ihrer sexuellen Orientierung den Militärdienst verlassen mussten, 324.000 Pfund (mehr als eine Million Mark) Schadenersatz zahlen. Auch die Gerichtskosten muss London übernehmen. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind für den beklagten Staat bindend. Die zwischen 30 und 41 Jahre alten Kläger waren in der britischen Berufsarmee tätig und mussten sich dem dort üblichen Verhör über ihr Sexualleben unterwerfen. Dabei bekannten sie sich zu ihrer Homosexualität. Daraufhin wurden sie aus der Armee ausgeschlossen.
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