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Kampf der Verrechner

■ ABM-Streit zwischen Sozialbehörde und Arbeitsamt geht weiter

Auch Grundrechenarten wie Multiplikation und Addition sind offenbar alles andere als einfach, ihre Ergebnisse alles andere als eindeutig. Wie sonst kann es kommen, dass die Sozialbehörde im Zusammenhang mit den 200 vom Arbeitsamt gestrichenen ABM-Stellen behauptet „wir haben richtig gerechnet“ und das Arbeitsamt auch, obwohl beide auf unterschiedliche Ergebnisse kommen?

Senatorin Karin Roth war eigens aus dem Urlaub zurückgekehrt, um eine Bürgschaft ihrer Behörde über 4,5 Millionen Mark anzukündigen, falls das Geld beim Arbeitsamt für die gemeinsam vereinbarten Stellen nicht reiche (taz hamburg berichtete). Während sie nach wie vor davon ausgeht, dass das Geld nicht zum Einsatz kommt, „denn das Arbeitsamt hat falsch gerechnet, das Geld reicht“, will das Arbeitsamt etwas mehr Verbindlichkeit.

„Wir haben uns nicht verrechnet, deshalb wird das Geld gebraucht werden“, sagt Jörn Böttcher, Sprecher des Arbeitsamtes. Man benötige deshalb eine verbindliche Zusage, das Geld im laufenden Haushalt binden zu können. Und: „So lange die Gespräche darüber nicht abgeschlossen sind, gibt es keine Bewilligungen.“

Die Sozialbehörde rechnete ges-tern erneut vor, dass das Arbeitsamt 67,5 Millionen Mark in den Haushalt eingestellt hat, aber nur Kosten in Höhe von 66,5 Millionen Mark haben müsste. Deshalb geht sie davon aus, dass genügend Geld für die vorgesehenen ABM vorhanden ist.

Hat doch das Arbeitsamt recht, würde die Behörde „die 4,5 Millionen Mark vorfinanzieren“, sagte Marks. Das heißt, sie würde dem Arbeitsamt einen Kredit geben. Die Rückzahlung im kommenden Haushaltsjahr müsste man noch regeln. san

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