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Bremen pocht auf Bremer Recht

■ Fünf-Prozent-Hürde bleibt für Kommunalwahl bestehen

An der Wahl zur Bürgerschaft kann nicht gerüttelt werden, verkündete gestern der Staatsgerichtshof. Die aus der Bürgerschaft ausgeschiedene Partei „Arbeit für Bremen“ hatte gegen eine frühere Entscheidung Beschwerde eingelegt, wonach die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zur Stadtbürgerschaft rechtmäßig sei. In Bremen werden Kommunal- und Landesparlament gleichzeitig gewählt, allerdings haben EU-Bürger inzwischen das kommunale Wahlrecht. Somit können zwar EU-Bürger, nicht aber Deutsche getrennt für beide Gremien abstimmen.

Das Gericht räumte ein, dass hierin eine Ungleichbehandlung läge. Allerdings sei die Zahl der „begünstigten“ EU-Bürger derzeit relativ gering, eine „staatsorganisatorische tiefgreifende und folgenreiche Entscheidung“ sei dadurch nicht gerechtfertigt. In der Zukunft könne die Ungleichbehandlung aber größer werden – dann habe der Gesetzgeber die Aufgabe „korrigierend einzugreifen“.

Der justizpolitische Sprecher der SPD, Horst Isola, begrüßte das Urteil, da so an dem „traditionellen und bewährten Modell der Stadtstaatlichkeit Bremens“ festgehalten werden könne. Die Grünen dagegen monierten, dass Beispiele anderer Bundesländer gezeigt hätten, dass ohne die Sperrklausel nicht sofort Chaos ausbreche. Ob die AfB nun den Gang vor ein Bundesgericht antritt, war gestern noch nicht entschieden. cd

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