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Freie Gestaltung für Schulreligion

Ein Gutachten der Humboldt-Universität hat die verschiedenen Unterrichtsmodelle für eine Neuregelung des Religionsunterrichts für verfassungstauglich erklärt. Das Land habe beim Religionsunterricht mehr politischen Gestaltungsspielraum als andere Bundesländer. Das gelte sowohl für die Organisation des Unterrichtsfachs als auch für die Anbieter. So kann Berlin beispielsweise nur Kirchen, Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften zulassen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Es sei auch denkbar, nur Religionsgemeinschaften zu beteiligen, die seit 12 Jahren bestehen und mehr als 3.000 Mitglieder haben. Nach Angaben der Schulverwaltung will Schulsenator Böger auf Grundlage dieses Gutachtens alle Optionen ausloten. Die Islamische Föderation wird vorerst keinen Unterricht anbieten. Die Rahmenpläne sind noch nicht genehmigt. TAZ

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