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Auch künftig: Ein Briefträger für alle

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verdonnert Post zum Weiterleiten von Briefen der Konkurrenz

BERLIN taz ■ Der Briefträger bleibt uns – konkurrenzlos – erhalten. Einen privatisierten Konkurrenten von United Parcel oder anderen Wettbewerbern wird es nicht geben. Doch muss die Deutsche Post künftig Briefe der Konkurrenz mitbefördern. Das hat die Regulierungsbehörde für Telekom und Post in Bonn gestern entschieden. Für die „Teilleistung“ darf die Post nur noch 77 Prozent des Portos verlangen.

Die Behörde folgte damit einem Antrag, den der amerikanische Paketzusteller United Parcel Services (UPS) und acht andere Wettbewerber gestellt hatten. Sie entschied, dass auch private Anbieter Briefe bei Kunden einsammeln und zu einem der bundesweit 83 Briefzentren der Post bringen dürfen. Dies gilt allerdings nur für Großbriefe über 200 Gramm. Bei den Standardbriefen bleibt das Monopol der Post auf die vollständige Leistung bestehen. Auch muss die Post nur große Lieferungen von mindestens 500 Briefen zu dem geringeren Porto weiterbefördern. Außerdem schreibt die Behörde vor, dass diese Briefe nach Regionen vorsortiert sein müssen. Wettbewerber können also 500 an eine Münchner Anschrift adressierte Briefe beispielsweise in Hamburg einsammeln, müssen sie dann aber in einem Münchner Briefzentrum abliefern. Alles weitere – Sortieren nach Zustellstützpunkten, den Transport dorthin und die Zustellung durch den Briefträger – hat die Post zu übernehmen.

Weil die Post damit nur noch eine „Teilleistung“ erbringe, dürfe sie nur noch 77 Prozent des vollen Preises verlangen, erklärte der Präsident der Behörde, Klaus-Dieter Scheuerle. Bislang gewährte der Ex-Monopolist bei großen Einlieferungsmengen nur 13 Prozent Rabatt. Den immer noch recht hohen Preis begründete Scheuerle damit, dass die Post hohe Fixkosten bei der Zustellung habe. Für die Endkunden hat die Entscheidung zunächst keine Preissenkung zur Folge. Wahrscheinlich ist, dass die Konkurrenten ihre Leistungen zu geringeren Preisen anbieten werden.

Die Regulierungsbehörde begründete ihren Entschluss, auch große Konkurrenten wie UPS von der Entwicklung einer eigenen Infrastruktur zu befreien, als richtungsweisend: „Man kann nur dann Wettbewerb zustande bringen, wenn andere Konkurrenten Zugang zum Beförderungsnetz der Post erhalten“, sagte eine Behördensprecherin. Das sei nicht anders als bei der Telekom, die ihre Leitungen schließlich auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen müsse. Ursprünglich waren die Forderungen von UPS weitreichender. Die Post kommentierte die Entscheidung: „Die Beförderung von schweren Briefen macht ohnehin nur ein Prozent des Geschäfts aus.“ KATHARINA KOUFEN

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