Marktmeister Ahrens wehrt sich

■ Große Überraschung am zweiten Prozesstag gegen den suspendierten Marktmeister: Ahrens konnte alle Anklagepunkte entkräften – und die Staatsanwältin schwieg dazu

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen Marktmeister Wolfgang Ahrens eine überaus schlechte Figur gemacht. Ahrens konnte in seiner Aussage zur Sache einen Anklagepunkt nach dem anderen durchaus überzeugend entkräften, und die junge Staatsanwältin Simone Laumen konnte kaum darauf reagieren. „Die Staatsanwältin tut mir Leid“, meinte Verteidiger Konrad Hammann am Rande der Verhandlung.

Die Staatsanwältin hatte eingeräumt, dass sie die Anklageschrift nur vorgetragen, nicht aber verfasst hatte. (vgl. taz 15.9.) In zwei Fällen hatte die Anklageschrift sogar verschwiegen, dass der wegen Bestechlichkeit angeklagte Marktmeister die Geschenke gar nicht angenommen hatte. Richter Reinhard Wacker stellte nach der umfangreichen Aussage von Ahrens fest, er bezweifle inzwischen auch, dass die Staatsanwaltschaft den „Nachweis“ für die Bestechlichkeit des Marktmeisters „noch bringen“ werde.

Acht Straftaten werden dem 52-Jährigen Wolfgang Ahrens, der im Juli 1998 seines Amtes als Marktmeister enthoben worden ist, in der Ankageschrift vorgeworfen: So soll Ahrens sich einen Vorteil verschafft haben, indem er als Anteilseigener der Schaustellergesellschaft VBS GmbH dieser ein Sommerfest genehmigte und allein den Preis dafür festsetzte. „Ich hatte nur einen von 104 Anteilen erworben. Wo da Vorteil gelegen haben soll, ist mir nicht klar“, meinte Ahrens. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den Preis um 16.000 Mark zu niedrig festgesetzt zu haben. „Völliger Blödsinn“, wehrte sich der 52-Jährige. Er habe das Volksfest nach der „Sondernutzungs-Gebührenordnung“ abgerechnet, die für Straßenfeste gilt: Zehn Prozent der Stand-Gebühren. Eine „nachvollziehbare Erklärung“, fand Richter Wacker.

Als „Racheaktion“ eines Schaustellers, dessen Bayernzelt er 1997 die Lizenz verweigert hatte, interpretierte Ahrens die angeblichen Champagner-Schenkungen. Er hatte die zwei Kisten ordnungsgemäß bei seiner Behörde abgeliefert, erklärte Ahrens zu diesem Anklagepunkt. Im Übrigen habe er sich immer so bei Geschenken, die er „vor der Haustür“ fand, verhalten.

Eine Bestätigung der Behörde liegt dem Gericht vor, meinte der Richter. Die Staatsanwältin schwieg auch dazu.

Auch die andere Anklagepunkte – Reiseschenkungen von SchaustellerInnen und Anmietung der Hanse-Kogge zu einem zu verdächtig niedrigen Preis – konnte Ahrens auf eine Weise entkräften, dass die ProzessbeobachterInnen sich fragten, warum das denn alles in der Anklageschrift nicht gewürdigt worden war. Anklagepunkt London-Reise von 1993: Ist inzwischen ohnehin verjährt, führte Ahrens' Anwalt aus. Und sein Mandant rechnete vor, dass jeder der beteiligten Schausteller ihm da nur ein Hochzeitsgeschenk von rund 100 Mark gemacht habe, was er als „üblich“ empfunden habe.

Den vierstelligen Gutschein der Schausteller für die Mailandreise habe er, erklärte Ahrens, sofort zurückgegeben – und zwar noch vor der Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft. Ahrens' Begründung für den Verzicht auf das großzügige Geschenk zu seinem 50sten Geburtstag: „Ich habe keine Lust gehabt, den Zoff mit dem Amtsleiter noch zu vertiefen.“

Letzter Punkt: Nicht ein „Vorzugspreis von 600 Mark“, wie die Anklageschrift suggeriert, sondern 8.420 Mark habe er für seine Geburtstagsfeier in der Freimarkt-Hanse-Kogge bezahlt, den Kontoauszug wedelte er dabei leicht triumphierend in der Luft des Gerichtssaales herum . „Die Anklageschrift ist hier leicht missverständlich formuliert“, meinte Richter Wacker offensichtlich etwas genervt zu der Staatsanwältin. Und die wurde rot. Viola Volland