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brandenburgs innenminister in der kritik

Was Thierse und Bischof Huber Schönbohm vorwerfen

Es kommt nicht oft vor, dass sich ein Bundestagspräsident um einzelne Asylbewerber kümmert. Entsprechend groß war das Medienecho, als sich Wolfgang Thierse (SPD) in einem öffentlichen Briefwechsel mit Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) für den algerischen Flüchtling Khaled Bensaha einsetzte. Der 28-Jährige war eines der Opfer der Ausländerhatz von Guben im Februar 1999. Im Juli schrieb Thierse einen ersten Brief. Darin nannte er es „empörend“, dass Bensaha ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verweigert worden sei – und dies mit der Begründung, der Algerier sei wegen seiner Traumatisierung „nur bedingt in der Lage“, „sein Leben eigenständig zu meistern“. Schönbohm reagierte Anfang September mit einer ausführlichen Rechtfertigung. Der Fall sei „nach Maßgaben von Recht und Gesetz“ behandelt worden. Ein dauerhaftes Bleiberecht lehnte Schönbohm ab, weil es keine „Ausnahmetatbestände“ beim Bleiberecht geben dürfe. Gegen Thierses Vorwürfe wehrt sich Schönbohm vehement.

Neben Thierse kritisierte kürzlich auch der evangelische Bischof von Berlin und Brandenburg, Wolfgang Huber, die Potsdamer Regierung würde die Garantie von „Grund- und Menschenrechten“ verweigern. Anlass war der Fall einer vietnamesischen Familie, deren Trennung erst in letzter Minute durch ein Kirchenasyl verhindert werden konnte. Trotz Schwangerschaft der Frau sollten Ehemann und Sohn abgeschoben werden.

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