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Nur als Kleingeld

Münzen sind nur ein begrenztes Zahlungsmittel. Pfennige müssen höchstens bis fünf Mark angenommen werden

Wer kurz vor Ladenschluss im Supermarkt versucht, einen Betrag passend auch mit kleinen Münzen zu bezahlen, erntet nicht selten ein angesäuertes Kassiererinnenlächeln. Und glaubt sich dennoch im Recht. Ist er auch, allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe. Denn: Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Auf „Pfennig“ lautende Münzen müssen nur bis zu einem Betrag von höchstens fünf Mark angenommen werden. Maximal 20 Mark müssen in „Deutsche Mark“-Münzen akzeptiert werden. Wer also demnächst im Supermarkt 30 Mark in Zweimarkstücken bezahlen will, muss damit rechnen, dass die Kassiererin nicht nur sauer guckt, sondern sich schlicht weigert, den Betrag so abzunehmen. Banknoten unterliegen dagegen keiner Begrenzung. Begeistert wird der Möbelverkäufer aber nicht sein, wenn man das neue Bett in Zehnmarkscheinen bezahlt.

Auch wenn demnächst der Euro offizielles Zahlungsmittel wird, gelten die Münzbeschränkungen. Das geplante neue Münzgesetz legt fest, dass niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen im Gesamtbetrag von mehr als 100 Euro zu akzeptieren.

Für alle Münzen gilt aber: Sie können in unbegrenzter Höhe bei den regionalen Landesbanken sowie bei der Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht werden. TAZ

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