Kay Nehm darf weiter ermitteln

FREIBURG taz ■ Generalbundesanwalt Kay Nehm kann vorerst im Fall des Brandanschlages auf die Düsseldorfer Synagoge weiterermitteln. Rechtlich ist zwar noch umstritten, ob die Bundesanwaltschaft (BAW) auch in Fällen mit nur geringem Sachschaden die Ermittlungen an sich ziehen kann. Eine mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage wird es jetzt aber doch nicht geben. Die Revision, die ein Rechter gegen seine Verurteilung nach dem Anschlag auf die Erfurter Synagoge eingelegt hatte, wurde von ihm jetzt zurückgenommen. In Karlsruhe wird befürchtet, dass der Bundesgerichtshof ein Eingreifen der BAW nur bei Angriffen mit Todesfolge zulässt. Nehm betont dagegen, dass die außenpolitische Wirkung von Anschlägen auf Synagogen einen anderen Maßstab erfordere. CHR