piwik no script img

Nazis I

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat gestern die Klage des Nationaldemokratischen Hochschulbundes (NHB) gegen das polizeiliche Verbot der Demonstration am 5. Juni 1999 abgewiesen. Die Nazis hatten verlangt, das damalige polizeiliche Verbot der Demo gegen die Wehrmachtsausstellung für rechtswidrig zu erklären (taz berichtete). Das lehnte das VG nun ab. Der Polizei habe davon ausgehen können, dass „linksextremistische Gruppen die Konfrontation“ mit der Nazi-Demo suchen würden. Weil somit die Voraussetzungen für polizeilichen Notstand vorgelegen hätten, habe die Demo verboten werden dürfen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen