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Mit vier zum Test

Bei der Einbürgerung werden nach Anweisung der Innenverwaltung jetzt auch die ganz Kleinen geprüft

Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen sich künftig in bestimmten Fällen einer Sprachprüfung unterziehen. Das sieht eine neue Ausführungsvorschrift der Innenverwaltung vor, die der taz vorliegt. Danach müssen Kinder vom vollendeten vierten Lebensjahr bis zum Eintritt der Schulpflicht „eigenständig auf die Kenntnisse der deutschen Sprache“ getestet werden, wenn sie nicht mindestens sechs Monate regelmäßig eine Vorklasse oder eine Kindertagesstätte besucht haben. Kinder müssen ebenfalls einen Sprachtest machen, wenn ein Elternteil keinen Schulabschluss hat. Über die Art und den Umfang des Testes sagt die Anweisung nichts aus, nur dass sie von der Senatsverwaltung für Inneres durchgeführt wird.

Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John (CDU), begrüßte gestern die Regelung. „Die Anweisung soll ein Anreiz zum Deutschlernen sein.“ Die Eltern würden so ihre Kinder vielleicht eher in eine Kita geben, hofft John. Der migrationspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Hartwig Berger, kritisierte die Anweisung der Innenverwaltung. Dies sei eine Zumutung für alle Beteiligten. Wer auf seine Durchführung bestehe, sei ein betriebsblinder Bürokrat.

JULIA NAUMANN

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