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Angeklagte uneinsichtig

Urteil im Hetzjagd-Prozess am 9. November. Verteidiger: „Von Polizei zu Verfolgung aufgefordert“

COTTBUS taz ■ Im Prozess um die tödliche Hetzjagd von Guben hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Cottbus gestern angekündigt, das Urteil am 9. November zu sprechen. Am kommenden Donnerstag sollen die Verteidiger ihre abschließenden Plädoyers halten.

Den elf Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 1999 drei afrikanische Asylbewerber durch Guben verfolgt zu haben. Der 28-jährige Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui war aus Todesangst durch eine Glastür gesprungen und verblutet. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die jungen Männer wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Die Anwälte plädierten dagegen in neun Fällen auf Freispruch. Mehrere Verteidiger warfen Medien und Nebenklägern vor, aus dem Verfahren einen politischen Prozess zu machen. Der Tod des Algeriers sei nicht vorhersehbar gewesen. Ein Anwalt sprach sogar von einer „eigenverantwortlichen Selbstgefährdung“. Eine Mitschuld trage zudem Guendouls algerischer Landsmann. Dieser „hätte die Möglichkeit gehabt, Hilfe zu holen“. Ein anderer Anwalt behauptete, die Polizei habe die Angeklagten geradezu zu der Verfolgungsjagd aufgefordert. Nur drei der elf Angeklagten räumten gestern eine Teilschuld ein. LKW

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