: Keine Arzneien aus dem Netz
FRANKFURT/M. rtr ■ Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris darf nach einer einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts in Deutschland vorerst keine verbilligten Arzneimittel vertreiben. DocMorris verstoße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz, begründete das Gericht. Bei Zuwiderhandeln könne das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von 500.000 Mark belegt werden. Das Urteil gilt bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung, für die noch kein Termin angesetzt ist. Der Deutsche Apothekerverband hatte geklagt, dass in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente nur in der Apotheke verkauft werden dürften. Das Unternehmen beruft sich auf die Freiheit des Warenverkehrs in der EU.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen