: dritte wahl
Komplexe Systeme
Zum dritten Mal seit dem Friedensabkommen von Dayton vom November 1995 sind 2,5 Millionen Bürger Bosniens und Herzegowinas aufgerufen, in demokratischen Wahlen ihre Vertreter auf allen Ebenen des Staates zu bestimmen. Dies sind die Volksvertreter des Gesamtstaates und jene der Entitäten, der bosniakisch-kroatischen Föderation und der Republika Srpska.
Zu wählen sind: die Präsidentschaft, bestehend aus drei Mitgliedern, je einer aus den Volksgruppen der Bosniaken, Serben und Kroaten in direkter Wahl, direkt auch die Abgeordneten des Parlamentes des Gesamtstaates (28 Abgeordnete aus der bosniakisch-kroatischen Föderation und 14 aus der Republika Srpska), indirekt das Oberhaus (Nationalitätenvertretung) – jeweils fünf Vertreter der drei Volksgruppen.
Der Gesamtstaat ist zuständig für Außenhandel und Außenpolitik, Telekommunikation, Elektrizität und die Grenzüberwachung.
Wesentlich mehr Kompetenzen haben die Entitäten (Steuern, Polizei, Militär, Gesundheitswesen, Erziehung). In der Republika Srpska sind zu wählen: direkt die Nationalversammlung (83 Abgeordnete). Hinzu kommt der Präsident und der Vizepräsident, ebenfalls in direkter Wahl. In der Föderation werden die 10 Kantonsvertretungen direkt gewählt.
Die Registrierung der Wähler und die Durchführung der Wahlen ist der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übertragen. Hunderte von Wahlbeobachtern aus dem Ausland werden zudem die Wahlen überwachen.
Die Friedenstruppen SFOR und die Internationale Polizei IPTF sollen für die Sicherheit der Wähler sorgen. Die Auszählung der Stimmen dauert erfahrungsgemäß mehrere Tage. ER
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