: Rolex.de
Eine Zivilkammer des Landgerichts Köln hat dem Hamburger Online-Unternehmen ricardo.de gestern verboten, im Internet weiterhin gefälschte Rolex-Uhren zur Versteigerung anzubieten. Die Auktionen stellten einen Verstoß gegen das deutsche Markenrecht dar, da die Fälschungen mit den von der Herstellerin der Originaluhren verwendeten Wort- und Bildzeichen gekennzeichnet seien. Das Markenzeichen Rolex ist bereits seit 1913 durch das Madrider Markenabkommen geschützt. Ricardo.de hatte behauptet, lediglich die Plattform für private Internetanbieter zu liefern, für die Angebote aber nicht haften zu wollen. Das sah das Gericht anders.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen