: Rolex.de
Eine Zivilkammer des Landgerichts Köln hat dem Hamburger Online-Unternehmen ricardo.de gestern verboten, im Internet weiterhin gefälschte Rolex-Uhren zur Versteigerung anzubieten. Die Auktionen stellten einen Verstoß gegen das deutsche Markenrecht dar, da die Fälschungen mit den von der Herstellerin der Originaluhren verwendeten Wort- und Bildzeichen gekennzeichnet seien. Das Markenzeichen Rolex ist bereits seit 1913 durch das Madrider Markenabkommen geschützt. Ricardo.de hatte behauptet, lediglich die Plattform für private Internetanbieter zu liefern, für die Angebote aber nicht haften zu wollen. Das sah das Gericht anders.
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