piwik no script img

USA weisen Klage Berlins zurück

DEN HAAG dpa ■ Die USA haben gestern eine Klage der Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zurückgewiesen. Berlin wirft den Vereinigten Staaten vor, eine konsularische Betreuung von Deutschen in den USA behindert zu haben. Ein Vertreter des US-Außenministeriums räumte ein, dass in dem von Berlin vorgebrachten Fall der Brüder Walter und Karl LaGrand die vorgeschriebene rechtzeitige konsularische Unterrichtung unterblieben sei. Dafür hätten sich die USA aber im Februar 2000 entschuldigt. Nach seiner Ansicht wäre es nicht nötig gewesen, den Internationalen Gerichtshof zu bemühen. Dass die Brüder wegen Mordes zum Tod verurteilt und 1999 im US-Bundesstaat Arizona hingerichtet wurden, sei keine Angelegenheit für die oberste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen, betonte er.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen