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20 Auflagen vom Bundesminister

Atomkraftwerk Biblis A muss bis 2001 nachrüsten – genaue Liste erstmals bekannt

BERLIN taz ■ Dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz ist seit gestern die Liste der 20 Nachrüstungen bekannt, die das Bundesministerium für Umweltschutz den Betreibern des AKW Biblis A auferlegt hat. Diese Liste muss bis zum Wiederanfahren des hessischen Reaktors nach der Revision im Jahr 2001 abgearbeitet sein – ansonsten könne ein Weiterbetrieb nicht hingenommen werden, so das BMU.

Diverse Nachrüstungsmaßnahmen betreffen vor allem die Erdbebensicherheit. Hier gab es eine neue Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Biblis-Betreiber, die zu einem neuen, so genannten Bemessungserdbeben kam. Demnach müssen angepasst werden: Kabeltragkonstruktionen in weiten Teilen des Reaktors, das Not- und Nachkühlsystem, Gebäudeabschlussarmaturen. Die Stromversorgung der Notstrom-Dieselaggregate muss künftig viersträngig sein. Der Druckspeicher und die Flutbehälter sowie die Wartendecke müssen für die neue theoretische Erdbebenstärke nachgerüstet werden.

Gegen Lecks in Druckleitungen fordert das Ministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen – neulich erst war in Biblis ein Uraltriss in einer Leitung entdeckt worden. Auch Schleusen zum Reaktorsicherheitsbehälter sowie eine Löschanlage im Verteilerraum sind betroffen. In der Kaminmessstelle sollen künftig explosive Gasgemische durch Methan vermieden werden und der Überflutungsschutz im Schaltanlagengebäude wird geändert.

Nachdem diese Liste im August 2000 in Hessen eingegangen war, sagte Landesumweltminister Wilhelm Dietzel (CDU), diese Liste sei innerhalb eine Jahres nicht abzuarbeiten, ohne den ungestörten Betrieb des Reaktors zu gefährden. Das widerspreche der Konsensvereinbarung zwischen Bundesregierung und Atomwirtschaft (www.taz.de/vereinbarung).

Eduard Bernhard, der Sprecher des BBU, wird heute auf der Hauptversammlung des Biblis-Betreibers RWE in Essen beantragen, den Vorstand wegen der Versäumnisse in Biblis nicht zu entlasten. REM

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