Sterbehilfe legalisiert

Die Niederlande sind weltweit das erste Land, das die aktive Sterbehilfe unter engen Bedingungen erlaubt

DEN HAAG afp/dpa ■ Die Niederlande legalisieren als erstes Land der Welt die aktive Sterbehilfe. Das Parlament verabschiedete gestern in Den Haag eine entsprechende Gesetzesvorlage mit großer Mehrheit. Durch das Gesetz bleibt die in den Niederlanden bereits seit Mitte der 90er-Jahre tolerierte Sterbehilfe unter der Voraussetzung offiziell straffrei, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

So müssen Ärzte, die Sterbehilfe praktizieren, sich davon überzeugen, dass ihre Patienten unerträgliche Schmerzen erleiden, keine Überlebenschance haben und ernsthaft zu sterben wünschen. Lebensüberdruss und allein die Aussicht, nicht mehr auf würdige Weise dem Tod begegnen zu können, gelten – entgegen erster Absicht der Regierung – nicht als zulässige Gründe für aktive Sterbehilfe.

Die Ärzte müssen sich außerdem der Kontrolle von regionalen Sonderausschüssen unterwerfen, die bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen vor Gericht gehen können. Die Gesetzesvorlage wurde mit 104 gegen 40 Stimmen angenommen.

Die von Kirchen sowie christlichen Parteien weiterhin abgelehnte Regelung verzichtet auf einen Aspekt, der äußerst kontrovers diskutiert wurde: Ohne Einwilligung der Eltern und der Ärzte sollen Kinder nicht mehr die Beendigung ihres Lebens beantragen dürfen. Zunächst hatte man geplant, schon Zwölfjährige entscheiden zu lassen.

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