: Gnade für Richter Gnadenlos
HAMBURG dpa ■ Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat das zweite Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Amtsrichter Ronald B. Schill wegen übler Nachrede eingestellt. Zehn Hamburger Jugendrichter hatten geklagt, weil Schill in einem Interview den Richtern kollektive Rechtsbeugung vorgeworfen hatte. Nach Ansicht des Ex-Strafrichters, auch „Richter Gnadenlos“ genannt, wird in Hamburg das milde Jugendstrafrecht für junge Erwachsene viel zu häufig angewandt. Die Jugendrichter seien „strafunwillige Verständnispädagogen“. Die Äußerungen erfüllen nach Meinung der Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Beleidigung nicht. Schill war im Oktober wegen Rechtsbeugung zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden.
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