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Berlin wird nicht Karlsruhe

Die gestern mit zehn zu fünf Stimmen gefällte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in Karlsruhe zu bleiben, ist beim Senat auf Verständnis gestoßen. Die Bundeshauptstadt habe sich nicht als Sitz der Verfassungsrichter beworben, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz. Die Verteilung der obersten Gerichte entspreche der föderalen Struktur der Bundesrepublik, und das sei „gut so“. Dass Berlin und Potsdam dennoch als Standorte für das Bundesverfassungsgericht im Gespräch waren, beweise das allgemeine Interesse an der offenbar attraktiven Region Berlin-Brandenburg. Das Verfassungsgericht ist inzwischen das einzige der fünf „Verfassungsorgane“, das nicht in der Hauptstadt seinen Sitz hat. DDP

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