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Knausern im Knast

Bundestag beschließt lediglich knappe Verdoppelung bei der Bezahlung von arbeitenden Strafgefangenen

FREIBURG taz ■ Die Löhne in deutschen Haftanstalten sollen im nächstem Jahr knapp verdoppelt werden. Bisher erhalten arbeitende Gefangene nur im Schnitt 215 Mark pro Monat, künftig sollen es rund 400 Mark sein. Dies sieht ein Kompromiss von Bund und Ländern vor, der gestern im Bundestag beschlossen wurde.

Ursprünglich hatte der Bundestag allerdings eine Verdreifachung der mickrigen Haftlöhne beschlossen, sie sollten von 5 auf 15 Prozent eines deutschen Durchschnittslohnes steigen. Doch die Länder, die für die Kosten aufkommen müssen, waren einhellig dagegen und boten nur 7 Prozent. Im Vermittlungsausschuss wurden am Donnerstagabend nun 9 Prozent als Kompromiss festgelegt.

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, äußerte bereits „erhebliche Zweifel“, ob die Neuregelung verfassungsgemäß sei. Denn die aktuelle Reform versucht, eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, das 1998 erklärte, ein Stundenlohn von nur knapp 1,45 Mark verstoße gegen das Resozialisierungsprinzip. Einem Strafgefangenen werde so nicht bewusst gemacht, dass Erwerbsarbeit sinnvoll ist, um die Lebensgrundlagen zu bestreiten. Zwar hatte Karlsruhe offen gelassen, wie stark die Löhne anzuheben sind, „zweistellig müsste die Prozentzahl wohl schon sein“, betonte aber der einst federführende Verfassungsrichter Konrad Kruis (taz vom 7. 7. 2000).

In Berlin verweist man jetzt darauf, dass arbeitende Gefangene zusätzlich „nichtmonetäre“ Verbesserungen bekommen sollen. Sie werden wahlweise 6 Tage pro Haftjahr früher entlassen oder 6 weitere Tage im Jahr von der Arbeit freigestellt. Allerdings hatte auch der Bundestag eine Erhöhung der arbeitsfreien Zeit von 18 auf 24 Tage pro Jahr vorgesehen. Neu ist nur die Möglichkeit, 6 Tage pro Jahr für eine frühere Entlassung „anzusparen“.

CHR

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