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Mehr Mehrheitsvoten

Eine Schlüsselfrage für die Handlungsfähigkeit der EU. Für rund 35 von 73 Artikeln der EU-Politik – unter anderem für die Wahl de Komissionspräsidenten – gilt, dass per Mehrheitsbeschluss und nicht wie bislang einstimmig entschieden wird. In zentralen Bereichen wird aber die Veto-Möglichkeit aufrechterhalten. Beim Asylrecht fällt auf deutschen Wunsch das Vetorecht erst, wenn die Staaten einstimmig eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik festgelegt haben. Bei der Steuer bleibt das Vetorecht unangetastet – hier setzte sich Großbritannien durch. In der milliardenschweren Strukturpolitik bleibt es bis 2007 beim Zwang zur Einstimmigkeit, was Spanien entgegenkommt. Bei der Handelspolitik bleibt weit gehend das von Frankreich gewünschte Vetorecht bei kulturellen Fragen. AFP

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