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Geldstrafe gegen Narr bestätigt

Das Landgericht hat gestern das Urteil des Tiergartener Amtsgerichts gegen den Hochschullehrer Wolf-Dieter Narr wegen Aufruf zur Fahnenflucht bestätigt. Narr muss nun die im März gegen ihn verhängte Geldstrafe von 7.500 Mark zahlen. Nach Angaben des Komitees für Grundrechte und Demokratie, dem Narr als Geschäftsführender Vorstand angehört, begründete das Gericht die Entscheidung damit, der Aufruf sei keine Meinungsäußerung, sondern eine konkrete Aufforderung gewesen. Vor allem habe es sich beim Kriegseinsatz der Bundeswehr „nicht offenkundig“ um einen Verstoß gegen das Völkerrecht gehandelt. Narrs Aussage, er habe sich mit den wenigen juristischen Kriegsbefürwortern auseinander gesetzt, verwandte die Kammer gegen ihn: Offensichtlich handele es sich bei der Völkerrechtswidrigkeit um eine „höchst umstrittene“ Rechtsauffassung. DPA, TAZ

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