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gemeinnützigkeit

Es geht auch ums Geld

Die Frage nach dem Rechtsstatus ist für die Zeugen Jehovas inzwischen zweitrangig geworden. Sie hätten die Privilegien gern, aber wenn sie ihnen verweigert werden, „dann hat es Gott so gewollt“, so ein Sprecher.

Viel wichtiger ist für sie inzwischen ein anderer Rechtsstreit. Seit zwei Jahren bezweifelt das Bundesfinanzministerium nämlich die Gemeinnützigkeit der Zeugen Jehovas. Alle Steuerbescheide werden seitdem nur noch „voläufig“ und unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“ erlassen. Würde die Gemeinnützigkeit gekippt, dann wären zum Beispiel keine steuerbegünstigten Spenden mehr möglich.

Da sich das Finanzministerium aber ausdrücklich auf das jetzt kassierte Urteil des Bundesverwaltungsgericht bezog, dürfte die gestrige Entscheidung aus Karlsruhe auch die Gemeinnützigkeit vorerst gerettet haben.

Die Zeugen Jehovas sind in Deutschland seit 1922 als gemeinnützig anerkannt. Nur im Faschismus und in der DDR waren sie verboten. CHR

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