piwik no script img

Gar nicht so leicht

Auch in der ehemaligen DDR musste der Austritt aus der Kirche von einer staatlichen Behörde beglaubigt werden, um volle Wirksamkeit zu erlangen. Die bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes damals übliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber der Stasi: „Ich gehöre nicht zur Kirche“ sei ohne Rechtsfolgen geblieben, wenn der Betreffende sie nicht vom Kreisgericht bestätigen ließ. Das hat das Verwaltungsgericht Stade gestern entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines 63 Jahre alten Lehrers ab, der 1990 aus Güstrow nach Rotenburg/Wümme in Niedersachsen gezogen war. Er muss Kirchensteuer für die Jahre 1993 bis 1997 von fast 4000 Mark nachzahlen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen