: Macht Religionen zu Vereinen
betr.: „Gebt Gott, was Gottes ist“, „Etappensieg für Zeugen Jehovas“, taz vom 20. 12. 00
Der Einleitungssatz, war der eigentlich als Witz gemeint? Darf ich lachen? Diese ganze – auch im Artikel genannte – rechtliche Bevorzugung von Religionsgemeinschaften zeigt doch gerade, dass hier keine Trennung vorliegt. Ansonsten müssten sich Religionsgemeinschaften nämlich – wie in vielen anderen westlichen Ländern – ganz normal nach dem Vereinsrecht organisieren.
Man sollte hier die Gelegenheit nutzen und endlich die gesamte staatliche Religionsförderung, also Kirchensteuer, Anerkennung als öffentlich-rechtlich, Religionsunterricht, Subventionen usw. abschaffen. [...] MICHAEL MÜLLER, Gerlingen
Dass die „Zeugen Jehovas“ den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen wollen, ist sehr verständlich, da die christlichen Kirchen diesen mit vielen Sonderrechten versehenen Status schließlich schon sehr lange innehaben.
Dies wiederum ist für mich völlig unverständlich, denn solch eine Körperschaft ist definiert als ein mitgliedschaftlich organisierter Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Einen solchen Status irgendeiner (!) Religionsgesellschaft zuzuerkennen, ist absurd, verfassungs- und menschenrechtswidrig, denn religiöse Anliegen können und dürfen in unserem „weltanschauungsneutralen Staat“ keine staatlichen Aufgaben sein! Außerdem steht dieser Status nur solchen Gemeinschaften zu, die sich betont demokratisch verhalten. [...] Alle demokratischen Parteien sind nun aufgerufen, endlich aus dem Grundgesetz alle menschenrechtswidrigen Bevorzugungen jeglicher Religionsgesellschaft gegenüber nicht religiösen Weltanschauungsgesellschaften zu entfernen [...]
REINER MOYSICH, Karlsruhe
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